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Den Nahen Osten, Afrika und Südost-Europa entdecken:
Offroad-Reisen und Rallyebegleitung

Reisebedingungen

Mit der Teilnahme akzeptieren Sie diese Bedingungen

Die Teilnehmer bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem Buchungsformular, dass sie sich der Risiken der Reise bewusst sind und auf eigene Gefahr und ohne nachträgliche Einwendungen an der Veranstaltung teilnehmen. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Paulschalreisen

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und uns. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang (Wichtige Hinweise). Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1 Anmeldung und Bestätigung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages - im nachfolgenden Vertrag genannt - verbindlich an. Dies geschieht auf der Grundlage der Beschreibung und aller Hinweise und Erläuterungen, die in dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen enthalten sind und auf der Grundlage dieser Bedingungen. Die Anmeldung kann schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt ausschließlich durch die Buchungsbestätigung zustande. Unverzüglich nach Eingang der Anmeldung wird dem Kunden eine Bestätigung zugesandt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für den Kunden und uns erst dann verbindlich, wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Bestätigung keinen Gebrauch von seiner Rücktrittsmöglichkeit gemacht hat. Erfolgt von Seiten des Kunden keine Reaktion, gilt die Abweichung als akzeptiert.

2 Bezahlung

Die Anzahlung beträgt 25 % des Reisepreises und ist innerhalb von 10 Tagen fällig. Die Restzahlung ist 4 - 6 Wochen vor Reiseantritt fällig bzw. bei manchen Reisen nach Vereinbarung.

Restzahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Bei Buchung verschiedener Flug - bzw. Fähr - Sondertarife kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden.

Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Eingang der Restzahlung. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziff.18 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.

3 Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung erweitern, sind vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich zu bestätigen. Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.

4 Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.2 Reisemagnet bzw. der verantwortliche Reiseleiter hat jederzeit das Recht, vor Beginn der Reise bzw. Trainings und während der Reise bzw. des Trainings, den geplanten Ablauf völlig zu ändern, falls Umstände dazu zwingen oder eine solche Maßnahme als unumgänglich nötig angesehen wird. Leistungsänderungen infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie z. B. Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den genannten Beispielen gleichkommen, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Aufforderungen ( z. B. Entzug der Landesrechte, Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln, Embargos, staatliche Betretungsverbote, Treibstoffknappheit bzw. Mangel, Unwetter, Sandsturm oder sonstige einschränkende Maßnahmen entgegen der bisherigen Praxis), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkunftsstätten oder technische, dem fristgemäßen Einsatz objektiv hindernde Defekte an Transportgerät, höhere Gewalt, sind uns in jedem Fall gestattet.

Preisänderungen sind nach Abschluss des Trainingsvertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen Gründen (Änderung der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife etc.) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung beim Kunden und dem vereinbarten Reise/Trainingsbeginn mehr als 4 Monate liegen.

4.3 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.

5 Rücktritt des Kunden - Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1 Rücktritt

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn: 10 %

Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 %

Bei Rücktritt bis zum Tag der Anreise: 100 %

Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

5.2 Umbuchung

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden (Umbuchung), wird von uns bis zum 95. Tag vor Reisesantritt ein Umbuchungsgeld in Höhe von EUR 50,00 pro Kunden erhoben. Spätere Umbuchungen, wenn überhaupt realisierbar, sind nur nach Rücktritt vom Trainingsvertrag zu den genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich

5.3 Ersatzteilnehmer

Bis acht Wochen vor Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen sowie eine Gefährdung der Reise ( z.B. durch Einreiseverweigerung bei Änderung der Visa) entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.4 Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z. B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.

7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Kunde die Durchführung der Reise bzw. des Trainings ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist (insbesondere bei Verstößen gegen religiöse und kulturelle Gepflogenheiten und Grundsätze der Gastgeberländer, welche öffentlichen Ärger herbeiführen oder in ihrer Auswirkung öffentlichem Ärger gleichzustellen sind). Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;

b) bis acht Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;

c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

8 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt.

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

9 Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Eigene Leistungen

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

- die gewissenhafte Reisevorbereitung;

- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

- die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten

9.2 Fremdleistungen

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10 Gewährleistung

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Reiseleitung unverzüglich mitzuteilen, die beauftragt ist, für Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung ist jedoch nicht bevollmächtigt, Ansprüche auf Schadenersatz oder Minderung anzuerkennen. Schäden am Reisegepäck oder dessen Verlust müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem jeweiligen Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaft o.ä.) angezeigt werden. Liegen Diebstahl oder Beraubung vor, ist Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und hierüber eine Bestätigung zu verlangen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen uns telefonisch unter 0049 34425 40213 . Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.

10.2 Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

11 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Bei Anfragen werden wir Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt gern unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der genannten Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Reise - bzw. Trainingsbestätigung geändert werden

12 Beschränkung der Haftung

12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder

2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung

Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.000 ; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Bei Personenschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bis EUR 75.000,00 je Kunde und Reise bzw. Training. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall-, Reiskranken- und Reisegepäckversicherung ausdrücklich empfohlen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, welche als Fremdleistung lediglich vermittelt wurden.

Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

12.4 Bei Reisen bzw. Trainings mit besonderen Risiken (Trekking, Rallyes, Reisen mit Expeditionscharakter, Wüstentouren) übernehmen wir im Hinblick auf diese Risiken keine Haftung

12.5 Haftungsverzicht für die ausgeschriebenen Afrika Reisen - Wüstentouren - Rallyebegleitung

Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe des eigenhändig unterschriebenen Haftungsverzichtes und ohne nachträgliche Einwendungen auf sämtliche Haftung des Veranstalters oder der für ihn tätigen Personen für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle und Schäden sowie auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffes gegen:

·den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer.

·Behörden, Renndienste und andere Personen die mit der Organisation der Veranstaltungen in Zusammenhang stehen.

Außerdem verzichten die Teilnehmer auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sowie den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden, durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen und Wege und ohne nachträgliche Einwendungen entstanden sein könnten.

Das Fehlen der rechtswirksam unterschriebenen Haftungsverzichtserklärung führt zur Nicht-Zulassung für die Veranstaltung bzw. Tour.

13 Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber schriftlich geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche verjähren innerhalb 12 Monate. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14 Versicherungen

14.1 Insolvenzschutzversicherung

Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Versicherung abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.

14.2 Reiseschutz

Bitte beachten Sie, dass die in den Reisepreisen keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) enthalten ist. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten Versicherung. Weiterhin sehr empfehlenswert ist eine Auslandskrankenversicherung und eine Reisegepäckversicherung.

15 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Zeitz.

16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17 Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

18 Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1)

Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot! Alle Angaben pro Person, sofern unten nicht anders angegeben! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt, so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.

18.1 Flugpauschal- und Anschlussarrangements, Vermittlungen

a) Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrer, Fähren sowie Hotels, Ranches, City Specials, Transfers und Ausflüge, Eintrittskarten

bis 60 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises;

vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises;

ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises;

b) Spezialveranstaltungen bzw. -Rundreisen: Rücktrittsbestimmungen werden mit Buchungsbestätigung ausgehändigt bzw. wie Punkt 5.

c) Mietwagen, Fähren und Flüge, es gelten die jeweiligen Rücktrittsbestimmungen der Gesellschaften

d) Kosten für Visa, Versicherungen, Einreisegebühren und ähnliches, können nicht erstattet werden.

Vertragspartner ist

Reisemagnet
Andreas Henschel
Waldweg 04
06721 Meineweh

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2. Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und uns. Abweichungen in der jeweiligen Reise bzw. Eventausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1 Anmeldung und Bestätigung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages - im nachfolgenden Vertrag genannt - verbindlich an. Dies geschieht auf der Grundlage der Beschreibung und aller Hinweise und Erläuterungen, die in dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen enthalten sind und auf der Grundlage dieser Bedingungen. Die Anmeldung kann schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt ausschließlich durch die Buchungsbestätigung zustande. Unverzüglich nach Eingang der Anmeldung wird dem Kunden eine Bestätigung zugesandt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für den Kunden und uns erst dann verbindlich, wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Bestätigung keinen Gebrauch von seiner Rücktrittsmöglichkeit gemacht hat. Erfolgt von Seiten des Kunden keine Reaktion, gilt die Abweichung als akzeptiert

2 Preise und Bezahlung

Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Reisemagnet ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung Reisemagnet. Reisemagnet ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von Reisemagnet sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Reisemagnet in Rechnung gestellt.

Reisemagnet ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind,soweit nicht anders vereinbart, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist Reisemagnet berechtigt zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Die Anzahlung beträgt 30 % des Event bzw.Reisepreises und ist bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung ist 4 - 6 Wochen vor Event bzw.Reiseantritt fällig bzw. bei gesonderten Veranstaltungen nach Vereinbarung.

Bei Buchung verschiedener Miet - Flug - bzw. Fähr - Sondertarife wird der Preis sofort in voller Höhe fällig.

Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Eingang der Restzahlung. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Vertrag kündigen und die in Ziff.18 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.

3 Event bzw. Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung erweitern, sind vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich zu bestätigen. Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung zu erklären.

4 Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages (z. B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise bzw. Events nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.2 Reisemagnet bzw. der verantwortliche Reiseleiter hat jederzeit das Recht, vor Beginn der Reise bzw. Trainings und während der Reise bzw. des Trainings, den geplanten Ablauf völlig zu ändern, falls Umstände dazu zwingen oder eine solche Maßnahme als unumgänglich nötig angesehen wird. Leistungsänderungen infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie z. B. Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den genannten Beispielen gleichkommen, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Aufforderungen ( z. B. Entzug der Landesrechte, Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln, Embargos, staatliche Betretungsverbote, Treibstoffknappheit bzw. Mangel, Unwetter, Sandsturm oder sonstige einschränkende Maßnahmen entgegen der bisherigen Praxis), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkunftsstätten oder technische, dem fristgemäßen Einsatz objektiv hindernde Defekte an Transportgerät, höhere Gewalt, sind uns in jedem Fall gestattet.

Preisänderungen sind nach Abschluss des Trainingsvertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen Gründen (Änderung der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife etc.) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung beim Kunden und dem vereinbarten Reise/Trainingsbeginn mehr als 4 Monate liegen.

4.3 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise bzw. Veranstaltung geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Kunden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Preis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Vertrages kann der Preis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise oder das Event dadurch für uns verteuert. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt bzw. Veranstaltungsbeginn sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise bzw. Veranstaltung zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise bzw. Veranstaltung ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Leistung uns gegenüber geltend machen.

5 Rücktritt des Kunden - Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1 Rücktritt

Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise bzw. die Veranstaltung nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

Bei Rücktritt bis 42 Tage vor Beginn: 10 %

Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn: 50 %

Bei Rücktritt bis 15 Tage vor Beginn: 80 %

Bei Rücktritt bis zum Tag der Anreise: 100 %

Eine Rücktrittskosten-Versicherung ( wenn möglich) wird dringend empfohlen.

5.2 Umbuchung Event-Reisen

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden (Umbuchung), wird von uns bis zum 95. Tag vor Reisesantritt ein Umbuchungsgeld in Höhe von EUR 50,00 pro Kunden erhoben. Spätere Umbuchungen, wenn überhaupt realisierbar, sind nur nach Rücktritt vom Trainingsvertrag zu den genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich

5.3 Ersatzteilnehmer bei Event-Reisen

Bis acht Wochen vor Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen sowie eine Gefährdung der Reise ( z.B. durch Einreiseverweigerung bei Änderung der Visa) entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.4 Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen von Reisemagnet im Rahmen des Verkaufs, der Vermietung oder des Verleihs von Waren. Für derartige Verträge wird für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 40% des vereinbarten Preises gezahlt.

5.5 Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich nur schriftlich möglich.

6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z. B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.

7 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise bzw. der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt bzw. Beginn den Vertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Kunde die Durchführung der Reise bzw. des Trainings ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist (insbesondere bei Verstößen gegen religiöse und kulturelle Gepflogenheiten und Grundsätze der Gastgeberländer, welche öffentlichen Ärger herbeiführen oder in ihrer Auswirkung öffentlichem Ärger gleichzustellen sind). Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;

b) bis acht Wochen vor Beginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise bzw. Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Preis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;

c) bis vier Wochen vor Beginn, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise/ Veranstaltung so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise/Veranstaltung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise/Veranstaltung, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise/Veranstaltung aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Preis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

d) Im Falle einer Undurchführbarkeit der Veranstaltung wegen Schlechtwetter hat der Kunde die Bereitstellungskosten zu zahlen. Wird die Durchführung der Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbaren Gegebenheiten erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das Reisemagnet als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Reisemagnet für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Für jeden Fall des Rücktrittes von Reisemagnet wird die Haftung von Reisemagnet gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

8 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise/Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise/Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

9 Haftung des Veranstalters

9.1 Eigene Leistungen

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

- die gewissenhafte Vorbereitung;

- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

- die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Dienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten

9.2 Fremdleistungen

Wird im Rahmen einer Reise/Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Reisemagnet von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

Soweit Reisemagnet als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von Reisemagnet hergestellten Kontakte für den Abschluß von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Reisemagnet so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von Reisemagnet vermittelt worden. Reisemagnet hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung der üblichen Vermittlungsprovision.

10 Gewährleistung

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten

Wird die Veranstaltung bzw. Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Veranstaltungsleitung unverzüglich mitzuteilen, die beauftragt ist, für Abhilfe zu sorgen. Die Veranstaltungseitung ist jedoch nicht bevollmächtigt, Ansprüche auf Schadenersatz oder Minderung anzuerkennen. Schäden am Reisegepäck oder dessen Verlust müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem jeweiligen Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaft o.ä.) angezeigt werden. Liegen Diebstahl oder Beraubung vor, ist Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und hierüber eine Bestätigung zu verlangen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen uns telefonisch unter 0049 34425 40213 . Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.

10.3 Teilnehmer Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind. Ebenfalls bestätigt er für evtl. Wasserveranstaltungen, dass die Teilnehmer Schwimmer sind. Nichtschwimmer sind in ihrem eigenen Interesse von der Teilnahme ausgeschlossen. Reisemagnet steht das Recht zu, bei deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltungen vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder der teilnehmenden Dritten liegt. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen von Reisemagnet nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, von Reisemagnet erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

10.4 Räumlichkeiten und Gelände

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der geplanten Veranstaltung zugelassen und geeignet sind. Der Kunde übernimmt insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Kunde übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt Reisemagnet von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

10.5 Minderung des Preises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise bzw. Veranstaltung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

11 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Bei Anfragen werden wir Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise/Veranstaltung angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt gern unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise/Veranstaltung wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der genannten Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Reise - bzw. Trainingsbestätigung geändert werden

12 Beschränkung der Haftung

12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnehmerpreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder

2. soweit wir für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung

Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.000 ; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Kunden-Reisepreises beschränkt. Bei Personenschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bis EUR 75.000,00 je Kunde und Reise bzw. Training. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall-, Reiskranken- und Reisegepäckversicherung ausdrücklich empfohlen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, welche als Fremdleistung lediglich vermittelt wurden.

Diese Haftungssummen gelten jeweils je Teilnehmer und Reise.

12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

12.4 Bei Reisen bzw. Trainings, Events mit besonderen Risiken (Offroadtrainings,Trekking, Rallyes, Reisen mit Expeditionscharakter, Wüstentouren) übernehmen wir im Hinblick auf diese Risiken keine Haftung

12.5 Haftungsverzicht für die ausgeschriebenen Afrika Reisen - Wüstentouren - Rallyebegleitung, Events und Trainings

Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe des eigenhändig unterschriebenen Haftungsverzichtes und ohne nachträgliche Einwendungen auf sämtliche Haftung des Veranstalters oder der für ihn tätigen Personen für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle und Schäden sowie auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffes gegen:

·den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer.

·Behörden, Renndienste und andere Personen die mit der Organisation der Veranstaltungen in Zusammenhang stehen.

Außerdem verzichten die Teilnehmer auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sowie den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden, durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen und Wege und ohne nachträgliche Einwendungen entstanden sein könnten.

Das Fehlen der rechtswirksam unterschriebenen Haftungsverzichtserklärung führt zur Nicht-Zulassung für die Veranstaltung bzw. Tour.

Reisemagnet wird auf Verlangen des Kunden durch den Abschluß oder die Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anbieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die Höherversicherung werden in diesem Fall Reisemagnet als Auslagen erstattet

12.5 Reisemagnet übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde Reisemagnet von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern Reisemagnet gegenüber erhoben werden.

13 Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise/Veranstaltung können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise/Veranstaltung uns gegenüber schriftlich geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche verjähren innerhalb 12 Monate. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise/Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14 Miete / Verleih

Soweit Reisemagnet Waren jeglicher Art vermietet oder verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche Von Reisemagnet ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Auf Wunsch wird ihm Reisemagnet ein entsprechendes Versicherungsangebot vermitteln.

15 Versicherungen

15.1 Insolvenzschutzversicherung

Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Versicherung abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.

15.2 Reiseschutz

Bitte beachten Sie, dass die in den Reisepreisen keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) enthalten ist. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten Versicherung. Weiterhin sehr empfehlenswert ist eine Auslandskrankenversicherung und eine Reisegepäckversicherung.

16 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Zeitz.

17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

18 Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

19 Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1)

Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot! Alle Angaben pro Person, sofern unten nicht anders angegeben! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt, so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.

19.1 Flugpauschal- und Anschlussarrangements, Vermittlungen

a) Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrer, Fähren sowie Hotels, Lodges, City Specials, Transfers und Ausflüge, Eintrittskarten

bis 60 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises;

vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises;

ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises;

b) Spezialveranstaltungen bzw. -Rundreisen: Rücktrittsbestimmungen werden mit Buchungsbestätigung ausgehändigt bzw. wie Punkt 5.

c) Mietwagen, Fähren und Flüge, es gelten die jeweiligen Rücktrittsbestimmungen der Gesellschaften

d) Kosten für Visa, Versicherungen, Einreisegebühren und ähnliches, können nicht erstattet werden.

Vertragspartner ist

Reisemagnet
Andreas Henschel
Waldweg 04
06721 Meineweh

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